Der Gesetzgeber schreibt mit seinem Beschluss vom 02.03.2004 (BVerfG, 02.03.2004 – 1 BvR 784/03) vor, den Klienten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die geistige Heilung bzw. Lebensberatung nicht die ärztliche Behandlung ersetzt.
Mein Angebot dient ausschließlich der Aktivierung deiner Selbstheilungskräfte und ist:
- Kein Ersatz einer ärztlichen, psychotherapeutischen oder heilkundlichen Behandlung.
- Keine Diagnosen oder Therapien im medizinischen und psychotherapeutischen Sinne.
- Derzeit keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes.
- Keine medizinische Betreuung.
- Kein Heil- oder Linderungsversprechen.